Umweltminister Meyer: „Sind auf einem guten Weg, die Klimaziele des Landes zu erreichen“

Umweltminister Meyer: „Sind auf einem guten Weg, die Klimaziele des Landes zu erreichen"

Umweltminister Meyer: „Sind auf einem guten Weg, die Klimaziele des Landes zu erreichen“

Ein Dreivierteljahr nach dem Startschuss hat das Plenum der „Task-Force Energiewende“ eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Versammlung aller beteiligter Akteurinnen und Akteure hat sich am (heutigen) Mittwoch zum zweiten Mal getroffen. Thematisch stand diesmal ein besonders wichtiger Aspekt der Energiewende im Mittelpunkt: der integrierte Netzausbau inklusive der Wasserstoffnetze.

Die Mitglieder des Plenums hatten die Gelegenheit, sich umfassend über die Arbeit der sechs Projektgruppen und bisherigen Ergebnisse der Task-Force zu informieren sowie sich mit den drei beteiligten Ministerinnen und Minister auszutauschen. Nach dem Bericht von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer über die Aktivitäten der letzten Monate setzten Georg Praehauser (TenneT), Marten Bunnemann (Avacon) und Dr. Lars Huke (Open Grid Europe, OGE) mit Impulsvorträgen den thematischen Rahmen auch für die anschließende Fishbowl-Diskussion. „Der Blick auf die vergangenen Monate der Task-Force zeigt eine beachtliche Erfolgsbilanz: Nach nicht einmal einem Jahr Arbeit sind wir schon entscheidende Schritte vorangekommen“, so Umweltminister Meyer. „Damit sind wir auf einem guten Weg, die Klimaziele des Landes zu erreichen und unseren Beitrag für das Gelingen der Energiewende zu leisten. Vor allem von der Stärkung der Genehmigungsbehörden und Kommunen durch das Personalverstärkungsprogramm verspreche ich mir eine deutliche Beschleunigung der Verfahren in den nächsten Jahren.“

Diese Notwendigkeit zur Beschleunigung von Verfahren unterstrich auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies und ergänzt: „Wir sehen beispielsweise im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, wie groß der Bedarf an Speicherkapazität ist. Hier spielen unsere Kavernenspeicher eine ganz zentrale Rolle und gleichzeitig ist auch ihre Kapazität noch nicht ausreichend. Es wird also jetzt darauf ankommen, Planung, Genehmigung und Bau für neue Speicher weiter zu beschleunigen, damit wir dem Bedarf nicht hinterherbauen, sondern parallel zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ausreichend Speicher zur Verfügung haben. Auch hier muss der Maßstab die neue Deutschlandgeschwindigkeit bleiben, mit der wir die LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade realisieren. Hier leistet die Taskforce einen wertvollen Beitrag.“

Im Rahmen der Taskforce wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Personalverstärkungsprogramm: Mit dem Personalverstärkungsprogramm werden gezielt die Behörden und Kommunen gestärkt, die für die Umsetzung der Energiewende unabdingbar sind. Dazu gehören die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, die Ämter für regionale Landesentwicklung, die Gewerbeaufsichtsämter und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Im Jahr 2024 werden insgesamt 20 Vollzeitstellen und in 2025 nochmal zehn Stellen in den oben genannten, nachgelagerten Behörden des Landwirtschafts-, des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums geschaffen. Nach Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden werden die insgesamt 30 Stellen vor allem bei natur- und artenschutzrechtlichen Prüfungen, beim Netzausbau, der bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren und der beschleunigten Ausweisung von Windenergievorranggebieten Unterstützung leisten.
  • Ausbaubeschleunigung Photovoltaik: Die Installation von Solarenergie wird auf denkmalgeschützten Gebäuden durch einen Erlass erleichtert, darüber hinaus werden umfangreiche PV-Pflichten für Dächer und Parkplätze eingeführt. Im Bereich Freiflächen-Photovoltaik wird momentan eine landesweite Abfrage zum Planungs- und Genehmigungsstand ausgewertet, soweit erforderlich soll die Steuerung der Freiflächen-PV verbessert werden, um wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Zudem wird durch eine Anpassung der Niedersächsischen Freiflächensolaranlagenverordnung (NFSVO) eine stärkere Nutzung der sogenannten Benachteiligten Gebiete (Gebiete mit niedrigem landwirtschaftlichen Ertragspotential) für Solarenergie ermöglicht.
  • Windenergie-Beschleunigungsgesetz: Der Bund verpflichtet Niedersachsen dazu, insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, damit neue Windkraftanlagen entstehen können. Diese Flächen wurden nun – unterlegt mit einem detaillierten fachlichen Gutachten – auf die Landkreise, kreisfreien Städte, der Regionalverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover heruntergebrochen. Diese sind als Träger der Regionalplanung für die Ausweisung von Windenergiegebieten zuständig. Sie werden unter anderem dadurch unterstützt, dass durch eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erstmals die Erstellung von Teilplänen Windenergie ermöglicht wird. Außerdem soll mit dem neuen Windbeschleunigungsgesetz, das in Kürze in den Landtag eingebracht wird, die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windenergieanlagen und großen Freiflächen-PV-Anlagen gesichert werden. Damit wird wiederum die Akzeptanz für Erneuerbare Energie gesteigert.
  • Controllingprozess für Ausbauvorhaben der ÜNB und VNB: Nach dem erfolgreichen Vorbild der Projektsteuerkreise für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), das im Rahmen der Projektgruppe Netzausbau fortgeführt wird, wurde nun das Pendant für Schlüsselvorhaben im Verteilnetzbereich (VNB) eingerichtet. Denn für die dezentrale Energieversorgung mit viel verteilter Erzeugungskapazität aus Erneuerbaren Energien ist die Leistungsfähigkeit der Verteilnetzebene eine unabdingbare Voraussetzung.

• Anpassung der Regelungen zu Lagerkapazitäten und Verwertung von Wirtschaftsdünger: In Anpassung an ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg wurden Regelungen umgesetzt für Betreiber von flächenlosen Biogasanlagen – sie müssen künftig keine Lagerkapazitäten für anfallende Wirtschaftsdünger (Gärrückstände) vorhalten, wenn eine Verwertung zu Düngezwecken durch Dritte sichergestellt ist. Dieser Punkt wurde in die Düngeverordnung aufgenommen. Die neuen Regelungen gelten bereits bei allen Verfahren, Vollzugshinweise und Musterverträge werden Mitte November veröffentlicht. Die Genehmigungsbehörden sind über die Änderung informiert.

 

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte begrüßte es, dass verlässliche Rahmenbedingungen für Gärprodukte von Biogasanlagen geschaffen wurden: „Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist eine der bedeutenden Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. Es ist wichtig, dass die Betriebe nun Klarheit haben und dadurch der Einsatz von Gärresten als Substratinput noch erhöht werden kann. Ich bin sicher, dass die neuen Regelungen zur Verbesserung der Klimabilanz landwirtschaftlicher Betriebe beitragen werden.“

Hintergrund:  Das Niedersächsische Landeskabinett hatte 31.01.2023 die Einrichtung der „Task-Force Energiewende“ unter Federführung des Umwelt- und Energieministeriums und enger Beteiligung des Wirtschafts- und des Agrarministeriums beschlossen. Durch die Task-Force sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energieleitungen beschleunigt, die Ausbauziele für Windenergie, Photovoltaik (PV), Bioenergie, Stromübertragungsnetze, Offshore-Anbindungsleitungen und für die Wasserstoffinfrastruktur rechtzeitig erreicht sowie die Transformation der Wirtschaft unterstützt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände, VertreterInnen unterschiedlicher betroffener Fachverbände und viele weitere Akteure werden in die Arbeit der Task-Force über die sechs eingerichteten Projektgruppen, das Plenum und die Kommunale Umsetzungsgruppe eng einbezogen. Im Energieministerium leistet die personell verstärkte „Servicestelle Erneuerbare Energien“ Beratungsarbeit für die Kommunen und Genehmigungsbehörden.

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz