15 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser gehen in die Vermarktung

15 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser gehen in die Vermarktung

15 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser gehen in die Vermarktung

Oldenburg. Vermarktungsstart: Am Montag, 20. März, beginnt das Bewerbungsverfahren für die Vergabe von 15 Grundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser auf dem Fliegerhorst im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E. Insgesamt werden sieben Parzellen für Einfamilienhäuser und acht Grundstücke für Doppelhaushälften angeboten.

Erbbaurecht findet Anwendung

Mindestens ein Drittel der Grundstücke wird zu einem Erbbauzins von 2,5 Prozent für eine Laufzeit von 99 Jahren im Erbbaurecht vergeben. Die verbleibenden zwei Drittel können alternativ im Wege des Erbbaurechtes oder des Kaufs erworben werden. Der jährliche Erbbauzins beträgt 6,48 Euro pro Quadratmeter, der Kaufpreis liegt bei 280 Euro pro Quadratmeter. Erbbauzins- sowie Kaufpreisminderungen werden sowohl für Haushalte mit Kindern als auch für Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein gewährt. Auf den circa 285 bis 515 Quadratmeter großen Grundstücken sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes N-777 E oberirdische Stellplätze, Carports und freistehende oder angebaute Garagen nicht zulässig.

Bewerbungen bis zum 21. April

Bewerbungen für die Grundstücke sind bis Freitag, 21. April 2023, 12 Uhr, möglich. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach der Vergaberichtlinie Nummer 2 der Stadt Oldenburg und dem „Grundsatzbeschluss für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke an Endnutzerinnen und Endnutzer und Investorinnen und Investoren im Wege des Erbbaurechtes und Verkaufs“. Das Exposé mit allen weiteren Informationen sowie der Bewerbungsbogen können unter www.oldenburg.de/baugebiet-fliegerhorst » eingesehen werden.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg