Der Ermittlungskomplex „Gorch Fock“ – Ein Mammutverfahren auf der Zielgeraden

Der Ermittlungskomplex „Gorch Fock" - Ein Mammutverfahren auf der Zielgeraden

Der Ermittlungskomplex „Gorch Fock“ – Ein Mammutverfahren auf der Zielgeraden

Die bei der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg (ZKI) eingerichtete Sonderkommission (SoKo) Wasser hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Instandsetzung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ im September 2021 weitestgehend abgeschlossen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Bediensteten des Marinearsenals Wilhelmshaven, ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende der Elsflether Werft AG (EW AG) sowie verantwortliche Personen von Firmen, die als Unterauftragnehmer eingesetzt worden waren. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück, Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen, wurden bereits Verfahren abschließend entschieden und erste Anklagen erhoben. Über den gesamten Umfang und die Komplexität des Verfahrens sowie die bisherigen Abschlüsse und die noch ausstehenden Ermittlungen informiert diese Pressemitteilung.

 

Die Dimension des Verfahrenskomplexes

Bereits zu Beginn der Ermittlungen im Dezember 2018 wurde von der ZKI Oldenburg die Ermittlungsgruppe (EG) Wasser eingerichtet, da von Anfang an von einem größeren Ermittlungsumfang ausgegangen wurde. Mit Bündelung sämtlicher Verfahrenskomplexe bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen, sowie in Anbetracht der bisher gewonnenen Erkenntnisse wurden die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen im April 2019 verstärkt. Die EG der Polizei wurde zur SoKo, bestehend aus 15 Ermittlerinnen und Ermittlern, ausgebaut. Bei der Staatsanwaltschaft wurden vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie eine Wirtschaftsreferentin mit den Ermittlungen beauftragt.

Die Ermittlungen wurden in vier Komplexe gegliedert. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Ergebnis:

  • Komplex 1:   Amtsträgerkorruption (Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung)
  • eingeleitete Ermittlungsverfahren: 25
  • Schadenshöhe: ca. 840.000 Euro

 

  • Komplex 2:   Ermittlungen gegen Unterauftragnehmer der EW AG (Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Beihilfe zum Betrug)
  • eingeleitete Ermittlungsverfahren: 60
  • Schadenshöhe: ca. 6,9 Mio. Euro

 

  • Komplex 3:   Ermittlungen gegen Verantwortliche der EW AG (Untreue im besonders schweren Fall, vorsätzlich unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung)
  •  eingeleitete Ermittlungsverfahren: 5
  • Gesamtbetrag der unerlaubt ausgegebenen Darlehen: ca. 19,5 Mio. Euro
  • Höhe des Untreueschadens: ca. 2,4 Mio. Euro

 

  • Komplex 4:   Ermittlungen gegen Verantwortliche der EW AG (gewerbsmäßiger Betrug, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr)
  • eingeleitete Ermittlungsverfahren: 26
  • mögliche Schadenshöhe: bis zu 18 Mio. Euro
    (Die Bewertung der Ermittlungsergebnisse seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist insoweit noch nicht abgeschlossen, siehe unten)

Insgesamt haben die Beamtinnen und Beamten der SoKo Wasser unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück 65 Durchsuchungen durchgeführt, bei denen über 14 Terabyte Daten und 1.450 Aktenordner sichergestellt und ausgewertet wurden. In den 116 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde gegen 98 Beschuldigte ermittelt. Aus den Verfahren heraus wurden insgesamt 142 Vernehmungen geführt und Vermögensarreste in Höhe von ca. 14,5 Mio. Euro erwirkt.

 

Rückblick: Der Ermittlungseinstieg

Aufgrund einer Strafanzeige des Bundesministeriums der Verteidigung wurde durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen, am 13.12.2018 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen einen technischen Kostenprüfer des Marinearsenals Wilhelmshaven und wegen des Verdachts der Bestechung gegen zwei Verantwortliche der EW AG in Elsfleth eingeleitet.

Ausgelöst wurde die Strafanzeige dadurch, dass der technische Kostenprüfer den Ansprechpartner für Korruptionsprävention des Marinearsenals darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass er in den Jahren 2016 und 2017 an einen seinerzeitigen Vorstand der EW AG herangetreten sei und daraufhin zwei unbesicherte Darlehen in Höhe von jeweils 400.000 Euro von der EW AG bzw. von einem Unternehmen, an dem die seinerzeitigen Vorstände der EW AG mittelbar beteiligt waren, erhalten habe. Der technische Kostenprüfer war zu dieser Zeit für die Kostenprüfung bei der Instandsetzung des Segelschulschiffs der Deutschen Marine „Gorch Fock“ durch die EW AG zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörte es, die Angebote und Abrechnungen der EW AG sowie der eingebundenen Unterauftragnehmer zu prüfen. Ein Großteil der durchzuführenden Arbeiten wurde nicht durch die EW AG selbst, sondern durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer durchgeführt. Die Instandsetzung der „Gorch Fock“ bei der EW AG begann im Januar 2016 und war ursprünglich mit einer Dauer von 17 Wochen angesetzt. Zum Zeitpunkt der Selbstanzeige war die Instandsetzung der „Gorch Fock“ noch nicht abgeschlossen. Die Instandsetzungskosten waren von 9,6 Mio. Euro auf 135 Mio. Euro gestiegen. Ein Zusammenhang zwischen der Kostenexplosion bei der Instandsetzung der „Gorch Fock“ und der verlängerten Werftliegezeit mit den durch die EW AG gewährten privaten Darlehen an den technischen Kostenprüfer konnte nicht ausgeschlossen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden vom Amtsgericht Osnabrück noch am 13.12.2018 für sechs Objekte (Geschäfts- und Wohnräume) in Elsfleth, Brake, Bremen und Hamburg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Gegen den Kostenprüfer ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Osnabrück zudem einen Vermögensarrest in Höhe von 800.000 Euro an. Über 30 Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg und ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück haben ebenfalls noch am selben Tag alle Durchsuchungsbeschlüsse sowie den Vermögensarrest vollstreckt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen weiteten sich im Zuge der Auswertung der sichergestellten Beweismittel und aufgrund weiterer hinzukommender Informationen immer weiter aus, so dass sie schließlich in vier Komplexe gegliedert wurden. Nachfolgend werden lediglich die Schwerpunktermittlungen in den einzelnen Komplexen explizit dargestellt:

 

Komplex 1:    Amtsträgerkorruption

(Vorteilsannahme; Vorteilsgewährung)

 

Die Ermittlungen zu diesem bereits vorab geschilderten Ausgangssachverhalt wurden durch Anklageerhebung der Staats­anwaltschaft Osnabrück – Zentralstelle für Korruptions­straf­sachen – vom 02.11.2021 bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg gegen sechs Angeschuldigte abgeschlossen. Im Rahmen der Anklageerhebung wurde zudem die Beteiligung eines Unternehmens an dem Strafverfahren mit dem Ziel der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen das Unternehmen beantragt.

Dem technischen Kostenprüfer des Marinearsenals wird in der Anklageschrift Vorteils­annahme in sieben Fällen vorgeworfen. Er soll auf Veranlassung eines ehemaligen Vorstands der EW AG von dem Unternehmen in den Jahren 2016 und 2017 zwei Darlehen in Höhe von je 400.000 Euro sowie in zwei weiteren Fällen Werkzeuge und Dienstleistungen im Wert von ca. 2.800 Euro erhalten haben. Von einem in Heikendorf in Schleswig-Holstein ansässigen Unterauftragnehmer der EW AG soll der Kostenprüfer in den Jahren 2017 und 2018 für Beratungsleistungen drei Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 37.000 Euro erhalten haben. Ein Zusammenhang zwischen der Annahme der Darlehen und der Kostenexplosion bei der Instandsetzung der „Gorch Fock“ konnte nicht hergestellt werden.

Einem ehemaligen Vorstand der EW AG wird mit der Anklage Vorteilsgewährung in vier Fällen, einem weiteren ehemaligen Vorstand der EW AG Vorteilsgewährung in einem Fall, dem Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Umfeld der EW AG wird Beihilfe zur Vorteilsgewährung, dem Geschäftsführer und der Prokuristin des Unterauftragnehmers wird Vorteilsgewährung in drei Fällen zur Last gelegt. Die Angeschuldigten sollen die Zuwendungen an den Kostenprüfer geleistet bzw. dabei unterstützt haben (Beihilfe), um dessen Wohlwollen bei seiner Tätigkeit als Kostenprüfer zu gewinnen.

Das Gesetz sieht für Vorteilsnahme (§ 331 StGB) bzw. Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) jeweils Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.

Das Landgericht Oldenburg muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

Komplex 2:    Ermittlungen gegen Unterauftragnehmer der Elsflether Werft AG

(Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Beihilfe zum Betrug)

 

Aufgrund von Aussagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EW AG im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass sich im gesamten nicht verjährten Zeitraum 2013 bis 2018 verschiedene Unterauftragnehmer in den Auftragsverhandlungen mit Verantwortlichen der EW AG bereiterklärt haben sollen, bei ihren Angeboten für Nachtragsleistungen im Rahmen von Instandsetzungen diverser Schiffe der Deutschen Marine Gutschriften beziehungsweise Rechnungskorrekturen von in der Regel 15 % zu berücksichtigen.

Eine Sichtung von Daten aus der Finanzbuchhaltung der EW AG zeigte weiterhin, dass einige Unterauftragnehmer regelmäßig und zum Teil in erheblichem Umfang Rechnungsgutschriften gewährt haben, wobei die Ver­antwortlichen der EW AG derartige Gutschriften von vornherein in ihre Kalkulationen mit eingeplant hatten.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde gegen alle Unterauftragnehmer, die wiederholt Gutschriften erteilt oder jedenfalls im Einzelfall hohe Gutschriften gewährt hatten, ein gesondertes Ermittlungs­verfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr eingeleitet. Gegen sie bestand der Anfangsverdacht, dass die Gewährung derartiger Gutschriften zu dem Zweck erfolgte, bei nachfolgenden Auftrags­vergaben durch die Werft bevorzugt berücksichtigt zu werden und sich damit einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegen die jeweiligen Unterauftragnehmer wurden noch um den Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug erweitert, da Erkenntnisse dahingehend vorlagen, dass die zuvor mit den Unterauftragnehmern ausgehandelten Gutschriften von Seiten der EW AG gegenüber der Bundesmarine verschwiegen worden waren (siehe dazu Komplex 4).

Diese Ermittlungsverfahren sind nunmehr weitgehend abgeschlossen. In einem Fall erließ das Amtsgericht Brake auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen Geschäftsführer einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in fünf Fällen. In zwei weiteren Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück jeweils Anklage­ gegen die Geschäftsführer der Unterauftragnehmer sowie eine Prokuristin wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 12 bzw. 21 Fällen zum Schöffengericht des Amtsgerichts in Brake/Unterweser erhoben.

Von den übrigen Verfahren wurden 44 mangels hinreichenden Tatverdachts und sieben – zum Teil gegen eine Geldauflage – nach §§ 153, 153 a StPO eingestellt. Bei weiteren Verfahren steht die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft noch aus.

 

Komplex 3:    Ermittlungen gegen Verantwortliche der Elsflether Werft AG

(Untreue im besonders schweren Fall, vorsätzlich unerlaubtes Betreiben von

Bankgeschäften, Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung)

 

Aufgrund der Strafanzeige einer Rechts­anwaltskanzlei aus Hamburg vom 18.12.2018 wurden ferner auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue geführt.

Die auch zu diesem Tatkomplex sehr umfangreichen Ermittlungen der SoKo Wasser endeten mit Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 10.12.2021 zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg.

Die Anklageschrift richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstände sowie zwei ehemalige Mitarbeiter der EW AG und umfasst den Tatzeitraum vom 10.07.2009 bis zum 31.01.2019.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeschuldigten darin im Wesentlichen vor, neben der eigentlichen Tätigkeit der EW AG als Werftunternehmen vorsätzlich wie ein Bankinstitut Darlehen vergeben bzw. daran mitgewirkt zu haben, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Im Kreditwesengesetz (§ 54 KWG) ist insoweit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe angedroht.

Ein Großteil der betroffenen Darlehensmittel – die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht insoweit von fast 11 Mio. Euro aus – floss nach dem Ergebnis der Ermittlungen seit dem Sommer 2015 zunächst an ein Tochterunternehmen der EW AG. Jene Firmentochter diente laut Anklage allein dazu, Finanzmittel außerhalb der Bücher der EW AG wiederum zumeist darlehensweise an unterschiedliche Empfänger im In- und Ausland durchzuleiten, insbesondere an Unternehmen und Personen im Umkreis von Goldförderungsprojekten in der Mongolei. Hauptdarlehensnehmerin war nach den Ermittlungen ein von zwei der Angeschuldigten beherrschtes Unternehmen, das fast 8 Mio. Euro an Darlehensmitteln erhielt und teilweise weiterleitete.

Soweit ab dem 02.05.2018 auf dem vorgenannten Wege dem Vermögen der EW AG entzogene Finanzmittel in Höhe von etwa 2,4 Mio. Euro betroffen sind, geht die Staatsanwaltschaft – gestützt auf zwei Sachverständigengutachten – davon aus, dass die EW AG spätestens ab jenem Zeitpunkt insbesondere aufgrund hoher Lieferantenverbindlichkeiten nicht mehr in der Lage war, mit ihren vorhandenen Mitteln bzw. erwarteten Einnahmen die fälligen Verbindlichkeiten und geplanten Ausgaben zu begleichen. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Ansprüche auf Rückzahlung jener Darlehen aufgrund der von dem darlehensnehmenden Unternehmen eingefahrenen erheblichen Verluste und seines negativen Eigenkapitals bereits zum Zeitpunkt der Darlehensausreichungen vollständig wertlos waren.

Mit der Anklageschrift wird den drei männlichen Angeschuldigten ergänzend insoweit jeweils Untreue in einem besonders schweren Fall in zwölf Fällen vorgeworfen. Hierfür sieht das Gesetz – insbesondere wegen der Höhe der jeweiligen Vermögensschäden – für jeden Einzelfall Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Zwei der Angeschuldigten werden zudem angeklagt, vorsätzlich weder den erforderlichen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt noch die Jahresbilanz der EW AG für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt zu haben, wofür jeweils Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe droht.

 

Das Landgericht muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

 Komplex 4:    Ermittlungen gegen Verantwortliche der Elsflether Werft AG

(Betrug im besonders schweren Fall; Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr)

 

Die aufgrund des Verdachts der Bestechung bzw. Vorteilsgewährung eingeleiteten Ermittlungen begründeten zudem den Verdacht, dass Verantwortliche der EW AG bei den insgesamt 28 Instandsetzungsaufträgen der Marine, die von der Werft in dem strafrechtlich nicht verjährten Zeitraum ab Januar 2014 durchgeführt wurden, von verschiedenen Unterauftragnehmern als Gegenleistung für deren zukünftige Beauftragung Gutschriften gefordert und erhalten sowie diese in betrügerischer Weise gegenüber der Marine als Auftraggeberin verheimlicht haben könnten.

Es wurden daher auch Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegen zwei ehemalige Vorstände der EW AG eingeleitet. Dazu wurden weitere Geschäftsunterlagen in erheblichem Umfang sichergestellt und von der Soko Wasser ausgewertet.

Zugleich wurden Ermittlungsverfahren gegen 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EW AG wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug und zur Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr eingeleitet. Diese Verfahren gegen die Mitarbeiter wurden zwischenzeitlich größtenteils gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Soweit es die Ermittlungen gegen die ehemaligen Vorstände der EW AG betrifft, dauert die Bewertung des Ermittlungsergebnisses durch die Staatsanwaltschaft derzeit noch an. Mit einem Verfahrensabschluss ist insoweit erst in einigen Monaten zu rechnen.

Quelle Pressemeldung von  Staatsanwaltschaft Osnabrück