Millionenschwere Förderung fließt in die Aufwertung der nördlichen Innenstadt

Millionenschwere Förderung fließt in die Aufwertung der nördlichen Innenstadt

Millionenschwere Förderung fließt in die Aufwertung der nördlichen Innenstadt

Oldenburg. Gute Nachrichten für Oldenburg: Das Land Niedersachsen hat das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ in das Förderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ aufgenommen. Neben der „Unteren Nadorster Straße“ ist dies das zweite Oldenburger Gebiet mit diesem Förderschwerpunkt.

„Das ist eine sehr gute Entscheidung für Oldenburg“, kommentierte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann die positive Mitteilung aus Hannover. „Damit können wir den Umbau des öffentlichen Raums mit Städtebaufördermitteln aktiv gestalten und wegweisende Planungs- und Bauvorhaben vorantreiben. Die Aufnahme in das Sanierungsprogramm leistet einen bedeutenden Beitrag, um die Zukunftsfähigkeit unserer Innenstadt zu gewährleisten“, betonte Krogmann. Beispielhaft sind die Nachnutzung der ehemaligen Fläche des Finanzamtes an der 91er Straße und die Gestaltung der Pferdemarkt-Flächen zu nennen.

Etwa 27 Millionen Euro gelten als förderfähig
Mit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wird die Grundlage geschaffen, städtebauliche, funktionale und gestalterische Verbesserungen im Gebiet auch mit finanziellen Anreizen zu initiieren und zu unterstützen, um zu einer nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebietes beizutragen. Für diese Maßnahmen wird nach der so genannten „Vorbereitenden Untersuchung“, die der Aufnahme zugrunde gelegen hatte, von Gesamtkosten in Höhe von rund 32,5 Millionen Euro ausgegangen. Davon sind circa 27 Millionen Euro nach der Städtebauförderung förderfähige Kosten.

Innerhalb der Gebietsgrenzen sollen damit im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt werden:

•    Aufwertung des öffentlichen Raumes inklusive der öffentlichen Gebäude
•    Stärkung/Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr
•    Nachnutzung für vorhandene Leerstände
•    Stärkung des Wohnens in der Innenstadt

Das Sanierungsgebiet ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches so begrenzt, dass die Sanierung „zweckmäßig und zügig“ durchgeführt werden kann. Der Umsetzungszeitraum der Sanierung wird auf rund zehn Jahre festgelegt.

Öffentlichkeitsbeteiligung für Anfang 2023 geplant
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorstellung des Gebietes und der Entwicklungsziele ist für Anfang 2023 vorgesehen. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Oldenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes soll nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg