Wir brauchen ein Hospiz auch in der Wesermarsch

Wir brauchen ein Hospiz auch in der Wesermarsch

Wir brauchen ein Hospiz auch in der Wesermarsch

Vor kurzem wurde das SoVD-Beratungszentrum auf den technisch und optisch neuesten Stand gebracht. Bei der Neu-Eröffnung überreichte Jürgen Blank, 1. Kreisvorsitzender eine Spende am den Verein Lebenswünsche, der Menschen auf der letzten Lebensbahn Wünsche erfüllt. Bei  dieser Gelegenheit forderte Bley: „Wir brauchen endlich ein Hospiz auch in der Wesermarsch. Wer nicht ambulant palliativ-medizinisch versorgt werden und in ein Hospiz will, muss das Hospiz in Varel  wählen.“

„Der Tag der  offenen Tür ist eine Gelegenheit, Mitglieder zu treffen und über Themen zu sprechen, die ihnen auf den Nägeln brennen“, sagt Julia Lax, Sozialberaterin des SoVD Kreisverbandes Wesermarsch. Eines, so zeigte die große Resonanz des Vortrages von Julia Lax, ist: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: „Dazu bieten wir Hilfen an, um die Menschen nicht mit Vordrucken, Standard-Formulierungen oder Online-Formularen allein zu lassen. Wir sichern zu, dass Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht juristisch wasserdicht und individuell abgefasst werden.“

Eine Studie des Uni-Klinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)  über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von UKE-Patienten zeigt:  39,8 Prozent der Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der Patientenverfügungen waren aufgrund fehlerhaften Ausfüllens schwer interpretierbar. Hier hilft der SoVD Wesermarsch. Immer mehr Menschen sind, gerade nach der Pandemie, verunsichert, inwiefern ihre Wünsche in Krankenhäusern berücksichtigt werden und wie man dies verbindlich regeln kann. Deshalb ist es wichtig, sich früh mit dem oft aufgeschobenen Thema auseinanderzusetzen und ältere Dokumente anzupassen. Während eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, macht eine Vorsorgevollmacht deutlich, wer sich im Fall der Fälle insbesondere um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern soll.

„Dabei ist es wichtig, dass die Dokumente rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen nicht aus“, sagt Lax. „ Eine Patientenverfügung muss dazu schriftlich abgefasst sein und bestimmten Anforderungen genügen. Sie ordnet dann den eigenen Willen ohne Zeitdruck, ohne Handlungszwang.  Sie legt fest, welche Behandlung eingeleitet, beendet oder ausbleiben soll: Lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, künstliche Beatmung … Fehlt eine Patientenverfügung, entscheiden in der Notsituation andere Menschen!   Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer Entscheidungen trifft und Vorgänge kontrolliert, wenn die eigene psychische und / oder physische Kraft nicht mehr reicht. Erst die schriftliche Vollmacht im unterschriebenen Original regelt rechtssicher, dass Kinder, Partner oder bevollmächtigte Personen im Bereich der Medizin, Pflege aber auch der alltäglichen Rechtsgeschäfte entscheiden dürfen.

Pressemeldung von  SoVD Wesermarsch