Equal Pay Day – Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2021 bei 19%

Equal Pay Day - Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2021 bei 19%

Equal Pay Day – Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2021 bei 19%

HANNOVER. Am 7. März 2022 ist Equal Pay Day! Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, fiel der unbereinigte Gender Pay Gap in Niedersachsen höher als im Bundesdurchschnitt aus. Der unbereinigte Wert lag in Deutschland im Jahr 2021 bei durchschnittlich 18%, der Gender Pay Gap für Niedersachsen hingegen bei 19%. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von niedersächsischen Frauen 17,97 Euro, der von niedersächsischen Männern 22,10 Euro.

Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeiner Form miteinander. Er stellt den Teil des Verdienstunterschieds dar, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen bei bestimmten Berufen oder Karrierestufen verursacht wird – diese sind möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen.

Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist. Dazu zählen Unterschiede bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder beim Anteil von Frauen in Führungspositionen.

Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland und für Niedersachsen ein Wert von 6%. Damit verdienten Frauen – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 6% weniger als Männer.

Kurzarbeit und Gender Pay Gap

Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Allerdings kann Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Entwicklung verstärkt oder ihr entgegengewirkt haben. Wenn beispielsweise Männer in einer höher entlohnten Verdienstgruppe in Kurzarbeit gehen, würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer vergleichsweise geringer ausfällt. Eine gleich gerichtete Wirkung auf den Gender Pay Gap wird erzielt, wenn Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen. Der Bruttostundenverdienst der Frauen steigt dann.

Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.

Erläuterungen

Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten weiblicher und männlicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.

In die Berechnung wurden alle Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) einbezogen.

Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung. Die Verdienststrukturerhebung wurde zuletzt im Jahr 2018 durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben für 2019, 2020 und 2021 zum unbereinigten Gender Pay Gap sind vorläufig.

Quelle Pressemeldung von  Landesamt für Statistik Niedersachsen