Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

Corona-Hotspots

Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

Als zentrale Maßnahme für Schulen in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne einen automatischen Wechsel in geteilte Lerngruppen für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7.Jahrgang angekündigt. Das „Szenario B“ (Unterricht im Wechselmodell) gilt ab dem 1. Dezember 2020 dann für alle Schulen in der betroffenen Stadt oder dem betroffenen Landkreis. Die Verhängung von Infektionsschutzmaßnahmen eines Gesundheitsamtes oder anderweitige konkrete Betroffenheiten von Schulen sind für den Szenario-Wechsel in Hotspots nicht erforderlich. Das „Szenario B“, in welchem die eine Hälfte der Schülerschaft im Präsenzunterricht in der Schule und die andere Hälfte über Distanzunterricht zu Hause beschult wird, läuft dann für mindestens 14 Tage.

 

Hotspot-Strategie

„Damit wollen wir Bildung und Infektionsschutz in besonders betroffenen Städten und Landkreisen absichern. Mit der Hotspot-Strategie erweitern wir unser transparentes und effektives Regelwerk um einen wichtigen Baustein“, so der Kultusminister.

Alle Schülerinnen und Schüler in Corona-Hotspots müssen zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler in Regionen mit ausgeprägtem Infektionsgeschehen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 unterliegen ab dann der Maskenpflicht.

Kultusminister Tonne: „Mit dieser Hotspot-Strategie Schule setzen wir unseren Weg eines klaren, inzidenzbasierten Maßnahmenkatalogs fort. Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit ist für Schulen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und Eltern sehr wichtig, in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen gilt das in besonderem Maße. Diese Schritte

sind durchgreifend. Wir gehen damit an einigen Stellen über die Mindestanforderung der Vereinbarung von Bund und Ländern hinaus. Aber insbesondere in Gebieten mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen wir die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Bildung und auch die Betreuung gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Maßnahmen sind tauglich, um in Hotspots das Hineintragen von Infektionen in Schule zu erschweren. Und mit diesen Erweiterungen unserer Corona-Mechanismen werden wir weitere Stabilität in das Gesamtsystem bringen.“

Die neuen Maßnahmen für Schulen in Corona-Hotspots werden in der neuen Corona-Verordnung der Landeregierung mit Gültigkeit ab dem 1. Dezember 2020 verankert.

 

Zusammenfassung:

Für Schulen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt mit der neuen Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember:

I. Ältere Schülerinnen und Schüler werden im Wechselmodell Präsenz-Heimunterricht beschult. Konkret: Ab Schuljahrgang 7 ist das Szenario B automatisch umzusetzen. In den Hotspots ist keine Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes an einzelnen Schulen notwendig. Alle weiterführenden Schulen in einem Hotspot wechseln sofort ins Szenario B für mindestens 14 Tage. Der Wechsel zurück in Szenario A erfolgt dann, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt und kein neuer Infektionsfall an der Schule vorliegt.

II. Eine generelle Maskenpflicht an allen Schulen. Auch an Schulen des Primarbereiches ist Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich zu tragen.

III. Maskenpflicht im Unterricht im Szenario B im Sekundarbereich I und II. Die Maske darf in diesem Szenario B aber am Platz abgelegt werden, weil hier das Abstandsgebot eingehalten wird. Das gilt grundsätzlich für Schulen im Szenario B, nicht nur für Schulen in Hotspots.

IV. In den Hotspots mit einer Inzidenz ab 200 gilt zudem die Maskenpflicht auch in den Horten.

 

Quelle: Pressemitteilung Universität Bremen